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Thema aktuell:  Kellerwandisolierung 

 

Haben Sie Probleme mit feuchten Kellerwänden im Haus? Viele Eigentümer und

Mieter kennen die unangenehmen Folgen von eindringender Feuchtigkeit -

Schimmelbildung, Putzablösung, kalte und feuchte Kellerluft. Abgesehen vom

Wärmeverlust durch unisolierte Kellerwände besteht hierbei die Gefahr, dass 

durch die stehende Feuchtigkeit im Mauerwerk dieses mürbe wird und zum

Wertverfall des Gebäudes führt.

 

Ursachen für feuchte Kellerwände sind oft:

 - fehlende oder mangelhafte Feuchtigkeitssperre an der Außenwand

 - stehende Nässe im Boden (z.B. hoher Grundwasserstand, schlechte Sickerfähigkeit,

   ungünstige Gefällesituation an der Oberfläche)

 - unbemerkte Undichtigkeiten in Wasser- oder Abwasserleitungen

 - Beschädigungen der Kellerwand

 

Bei zwei Bauvorhaben Kellerwandisolierung im Hochsitzweg Berlin-Zehlendorf sind wir

auf folgende Ursache gestoßen:

 

 

Hier wurden bei Sanierungsarbeiten eines Berliner Versorgungsunternehmens neue

Rohrleitungen aus dem Kellerinneren in Richtung Straße "geschossen", ein Verfahren,

bei dem man das Öffnen eines Grabens bis zur Kellerwand vermeidet. Leider wurde

dabei die hergestellte Mauerwerksöffnung nur notdürftig von innen verputzt. Eine

fachgerechte Wiederherstellung des Mauerwerks mit Isolierung ist bei diesem

Verfahren nur schwer möglich. Von außen konnte dann die Feuchtigkeit ungehindert

eindringen.

 

Nach der Freilegung der Kellerwand und erfolgter Abdichtung sehen die

Leitungsverläufe so aus:

 

 

 


 

 

Angebote

 

Zur Erstellung von Kostenangeboten kommen wir nach Terminvereinbarung in der

Regel kurzfristig zu Ihnen. Für Kalkulationen und Angebote die in unserem normalen

Arbeitsumfang liegen berechnen wir nichts. Umfangreichere und aufwendigere

Kalkulationen für Großprojekte werden nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung

gestellt. 

 


 

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

 

Sie können pro Kalenderjahr sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen bis

zu 3000,- €  Lohnanteil aus beglichenen Handwerkerrechnungen beim Finanzamt

geltend machen und bekommen davon 20%, also maximal 600,- €  zurückerstattet.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen auch Gartenpflege sowie Pflaster-

und Wegebauarbeiten.

Nähere Informationen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 


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