Thema aktuell: Kellerwandisolierung
Haben Sie Probleme mit feuchten Kellerwänden im Haus? Viele Eigentümer und
Mieter kennen die unangenehmen Folgen von eindringender Feuchtigkeit -
Schimmelbildung, Putzablösung, kalte und feuchte Kellerluft. Abgesehen vom
Wärmeverlust durch unisolierte Kellerwände besteht hierbei die Gefahr, dass
durch die stehende Feuchtigkeit im Mauerwerk dieses mürbe wird und zum
Wertverfall des Gebäudes führt.
Ursachen für feuchte Kellerwände sind oft:
- fehlende oder mangelhafte Feuchtigkeitssperre an der Außenwand
- stehende Nässe im Boden (z.B. hoher Grundwasserstand, schlechte Sickerfähigkeit,
ungünstige Gefällesituation an der Oberfläche)
- unbemerkte Undichtigkeiten in Wasser- oder Abwasserleitungen
- Beschädigungen der Kellerwand
Bei zwei Bauvorhaben Kellerwandisolierung im Hochsitzweg Berlin-Zehlendorf sind wir
auf folgende Ursache gestoßen:

Hier wurden bei Sanierungsarbeiten eines Berliner Versorgungsunternehmens neue
Rohrleitungen aus dem Kellerinneren in Richtung Straße "geschossen", ein Verfahren,
bei dem man das Öffnen eines Grabens bis zur Kellerwand vermeidet. Leider wurde
dabei die hergestellte Mauerwerksöffnung nur notdürftig von innen verputzt. Eine
fachgerechte Wiederherstellung des Mauerwerks mit Isolierung ist bei diesem
Verfahren nur schwer möglich. Von außen konnte dann die Feuchtigkeit ungehindert
eindringen.
Nach der Freilegung der Kellerwand und erfolgter Abdichtung sehen die
Leitungsverläufe so aus:

Angebote
Zur Erstellung von Kostenangeboten kommen wir nach Terminvereinbarung in der
Regel kurzfristig zu Ihnen. Für Kalkulationen und Angebote die in unserem normalen
Arbeitsumfang liegen berechnen wir nichts. Umfangreichere und aufwendigere
Kalkulationen für Großprojekte werden nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung
gestellt.
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Sie können pro Kalenderjahr sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen bis
zu 3000,- € Lohnanteil aus beglichenen Handwerkerrechnungen beim Finanzamt
geltend machen und bekommen davon 20%, also maximal 600,- € zurückerstattet.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen auch Gartenpflege sowie Pflaster-
und Wegebauarbeiten.
Nähere Informationen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
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